Belege digital verwalten 2026: GoBD-konform & revisionssicher

Aktualisiert: 07.07.2026

Kurzantwort

Belege dürfen digital verwaltet werden, wenn sie zeitnah, vollständig, unveränderbar und bildlich originalgetreu gespeichert werden (GoBD). Papierbelege dürfen nach einem GoBD-konformen Scan in der Regel vernichtet werden – idealerweise mit einer Verfahrensdokumentation. Für Buchungsbelege gilt seit 2025 eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren. Eine Beleg-App wie meinBeleg erfasst, speichert und exportiert Belege entsprechend dieser Anforderungen.

Papierbelege sind unpraktisch: Sie gehen verloren, verblassen auf Thermopapier und lassen sich schlecht durchsuchen. Belege digital verwalten löst das – vorausgesetzt, die Speicherung erfüllt die steuerlichen Anforderungen. Wer diese kennt, spart nicht nur Platz, sondern ist auch für eine Betriebsprüfung gerüstet.

Was heißt „Belege digital verwalten"?

Digitale Belegverwaltung bedeutet, jeden Beleg direkt nach Erhalt zu erfassen, ihn geordnet abzulegen und revisionssicher aufzubewahren – vom Kassenbon über die Rechnung bis zum Bewirtungsbeleg. Entscheidend ist nicht die App allein, sondern dass der gesamte Ablauf den GoBD entspricht.

Was verlangt die GoBD?

Die GoBD (BMF-Schreiben vom 28.11.2019) fordern, dass digitale Belege

  • zeitnah erfasst werden,
  • vollständig und richtig sind,
  • unveränderbar gespeichert werden,
  • bildlich mit dem Original übereinstimmen,
  • geordnet und nachvollziehbar wiederauffindbar sind.

Ein Foto in der Handygalerie erfüllt das meist nicht – es lässt sich verändern oder löschen. Eine Beleg-App, die Aufnahmen revisionssicher ablegt, schon.

Ersetzendes Scannen: Papier vernichten – aber richtig

Wer Belege GoBD-konform digitalisiert, darf die Papieroriginale in der Regel vernichten. Das nennt sich ersetzendes Scannen. Voraussetzung ist, dass der Scan vollständig, bildlich originalgetreu und unveränderbar gespeichert wird. Ausnahmen gelten für wenige Dokumente, die im Original aufzubewahren sind (z. B. notarielle Urkunden, bestimmte Zoll- und Einfuhrbelege).

Brauche ich eine Verfahrensdokumentation?

Für das ersetzende Scannen empfiehlt sich eine Verfahrensdokumentation: eine Beschreibung, wie Belege erfasst, geprüft, gespeichert und archiviert werden. Sie belegt gegenüber dem Finanzamt, dass dein Digitalisierungsprozess nachvollziehbar und kontrolliert abläuft. Für kleine Unternehmen genügt oft eine knappe, aber vollständige Darstellung.

Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

Für Buchungsbelege – Rechnungen, Kassenbons, Kontoauszüge – wurde die Frist mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz von zehn auf acht Jahre verkürzt (§ 147 AO, § 257 HGB). Die Verkürzung gilt für Belege, deren zehnjährige Frist Ende 2024 noch nicht abgelaufen war. Für andere Unterlagen wie empfangene und abgesandte Handelsbriefe gelten sechs Jahre. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.

Digitale Belegverwaltung in der Praxis

Mit einer Beleg-App wird jeder Beleg direkt nach Erhalt fotografiert, per OCR erkannt und geordnet abgelegt. meinBeleg speichert Belege revisionssicher und DSGVO-konform in Deutschland und exportiert sie strukturiert als Excel oder PDF – inklusive Original – für die Buchhaltung. So bleibt deine Belegverwaltung vollständig, prüfungssicher und ohne Papierstapel.


Stand: 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft deiner Steuerberaterin oder deines Steuerberaters.

Häufige Fragen

Darf ich Papierbelege nach dem Scannen wegwerfen? +
In der Regel ja. Werden Belege GoBD-konform digitalisiert – also zeitnah, vollständig, unveränderbar und bildlich originalgetreu gespeichert –, dürfen die Papieroriginale meist vernichtet werden (sogenanntes ersetzendes Scannen). Ausnahmen gelten für Dokumente, die im Original aufbewahrt werden müssen, etwa notarielle Urkunden oder Zolldokumente.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren? +
Für Buchungsbelege – dazu zählen Rechnungen, Kassenbons und Kontoauszüge – wurde die Aufbewahrungsfrist mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz von zehn auf acht Jahre verkürzt. Sie gilt für Belege, deren zehnjährige Frist Ende 2024 noch nicht abgelaufen war. Für andere Unterlagen wie Handelsbriefe gelten sechs Jahre. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.
Was bedeutet GoBD? +
GoBD steht für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (BMF-Schreiben vom 28.11.2019). Digitale Belege müssen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar gespeichert sein und bildlich mit dem Original übereinstimmen.
Brauche ich eine Verfahrensdokumentation? +
Wer Papierbelege nach dem Scannen vernichtet, sollte eine Verfahrensdokumentation führen. Sie beschreibt, wie Belege erfasst, geprüft, gespeichert und archiviert werden, und zeigt dem Finanzamt, dass der Digitalisierungsprozess nachvollziehbar und kontrolliert abläuft. Für kleine Unternehmen genügt oft eine knappe, aber vollständige Beschreibung.
Erkennt das Finanzamt Fotos von Belegen an? +
Ja, sofern die digitale Kopie bildlich mit dem Original übereinstimmt und GoBD-konform (unveränderbar, vollständig, zeitnah, geordnet) gespeichert wird. Ein einfaches Foto in der Fotogalerie erfüllt das meist nicht – eine App, die Belege revisionssicher ablegt, dagegen schon.
Gilt das auch für elektronische Rechnungen? +
Elektronisch empfangene Rechnungen müssen ohnehin in ihrem ursprünglichen elektronischen Format aufbewahrt werden; ein Ausdruck reicht nicht. Seit 2025 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich zudem schrittweise verpflichtend. Eine digitale Belegverwaltung ist damit nicht mehr Kür, sondern Standard.

Weiterführend

Belege scannen und verwalten mit meinBeleg

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