Bewirtungsbeleg 2026 absetzen: Pflichtangaben, 70-%-Regel & App

Aktualisiert: 01.07.2026

Kurzantwort

Ein Bewirtungsbeleg dokumentiert Geschäftsessen, damit du sie absetzen kannst. Er muss Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass und Höhe enthalten; im Restaurant kommt die maschinell erstellte Rechnung hinzu. Geschäftlich veranlasste Bewirtung ist zu 70 % als Betriebsausgabe abziehbar, die Vorsteuer zu 100 %. Ab 250 € brutto braucht es eine vollständige Rechnung mit deinem Namen. Digitale Erfassung per App ist seit 2021 ausdrücklich erlaubt.

Geschäftsessen gehören zum Berufsalltag vieler Selbständiger – und sie sind steuerlich absetzbar. Der Haken: Das Finanzamt erkennt Bewirtungskosten nur an, wenn der Beleg alle Pflichtangaben enthält. Ein fehlender Anlass oder ein handschriftlicher Kassenbon statt maschineller Rechnung reicht, damit der Betriebsausgabenabzug komplett gestrichen wird.

Was ist ein Bewirtungsbeleg?

Ein Bewirtungsbeleg dokumentiert Kosten, die bei einer geschäftlich veranlassten Bewirtung von Geschäftspartnern, Kunden oder Mitarbeitern entstehen. Er belegt gegenüber dem Finanzamt wer, wann, wo, warum und für wie viel bewirtet wurde und ist die Grundlage dafür, dass die Ausgaben als Betriebsausgabe anerkannt werden.

Welche Pflichtangaben muss ein Bewirtungsbeleg enthalten?

Damit der Beleg anerkannt wird, müssen folgende Angaben vorhanden sein:

  • Ort der Bewirtung
  • Tag (Datum) der Bewirtung
  • Teilnehmer – alle bewirteten Personen sowie du selbst als Gastgeber
  • Anlass der Bewirtung (konkret, nicht nur „Geschäftsessen")
  • Höhe der Aufwendungen

Bei einer Bewirtung in einem Bewirtungsbetrieb (Restaurant, Gaststätte) muss zusätzlich die maschinell erstellte und elektronisch registrierte Rechnung beigefügt werden. Ein handschriftlicher Beleg reicht dort nicht aus. Den Beleg solltest du zeitnah erstellen und unterschreiben.

Wie viel kann ich vom Bewirtungsbeleg absetzen?

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG erkennt das Finanzamt bei geschäftlich veranlasster Bewirtung 70 % der angemessenen Kosten als Betriebsausgabe an. Die restlichen 30 % sind nicht abziehbar. Die in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer kannst du dagegen zu 100 % geltend machen, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Bei rein betrieblicher Bewirtung eigener Mitarbeiter (z. B. Betriebsfeier im angemessenen Rahmen) gelten teilweise abweichende Regeln – hier sind unter Umständen 100 % abziehbar.

Was gilt ab 250 Euro?

Liegt die Rechnung über 250 € brutto, reicht eine einfache Quittung nicht mehr. Dann brauchst du eine vollständige Rechnung nach § 14 UStG, die zusätzlich enthält:

  • deinen Namen und deine Anschrift als bewirtende Person,
  • Steuernummer oder USt-ID des Gastwirts,
  • eine fortlaufende Rechnungsnummer,
  • eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung (Einzelaufstellung der Speisen und Getränke).

Unter 250 € gilt die Kleinbetragsrechnung mit reduzierten Anforderungen.

Welche Fehler kosten den Betriebsausgabenabzug?

  • Fehlender oder zu unkonkreter Anlass
  • Unvollständige Teilnehmerliste
  • Beleg wird erst Wochen später ausgefüllt
  • Restaurant-Rechnung ohne maschinelle Registrierung
  • Verlorener oder verblasster Thermobon

Bewirtungsbeleg digital per App erfassen

Thermopapier verblasst – oft schon nach Monaten. Seit dem BMF-Schreiben vom 30.06.2021 sind die digitale Erstellung und elektronische Aufbewahrung von Bewirtungsbelegen ausdrücklich zulässig; aufbewahren musst du sie 10 Jahre lang GoBD-konform.

Genau hier setzt meinBeleg an: Du fotografierst die Restaurantrechnung, die App erkennt Betrag und Mehrwertsteuer automatisch, du ergänzst Teilnehmer und Anlass in einem Feld – fertig und revisionssicher in Deutschland gespeichert. Am Jahresende exportierst du alles als Excel oder PDF für deine Steuerberatung.


Stand: 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft deiner Steuerberaterin oder deines Steuerberaters.

Häufige Fragen

Welche Angaben sind auf einem Bewirtungsbeleg Pflicht? +
Pflicht sind Ort und Tag der Bewirtung, die Namen aller Teilnehmer (inklusive des bewirtenden Gastgebers), der konkrete Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen. Bei einer Bewirtung im Restaurant ist zusätzlich die maschinell erstellte und registrierte Rechnung erforderlich.
Wie viel Prozent des Bewirtungsbelegs sind absetzbar? +
Bei geschäftlich veranlasster Bewirtung sind 70 % der angemessenen Aufwendungen als Betriebsausgabe abziehbar (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG); 30 % sind steuerlich nicht abziehbar. Die enthaltene Vorsteuer ist dagegen zu 100 % abziehbar, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Was gilt ab 250 Euro? +
Übersteigt die Rechnung 250 € brutto, brauchst du eine vollständige Rechnung nach § 14 UStG – inklusive deines Namens und deiner Anschrift als Bewirtender, Steuernummer oder USt-ID des Gastwirts, fortlaufender Rechnungsnummer und einer nachvollziehbaren Leistungsbeschreibung. Unter 250 € genügt eine Kleinbetragsrechnung.
Reicht als Anlass 'Geschäftsessen'? +
Nein. Der Anlass muss konkret sein, zum Beispiel ‘Projektbesprechung Angebot Mustermann GmbH’. Allgemeine Formulierungen wie ‘Geschäftsessen’ oder ‘Arbeitsessen’ erkennt das Finanzamt regelmäßig nicht an.
Darf ich Bewirtungsbelege digital per App erfassen? +
Ja. Seit dem BMF-Schreiben vom 30.06.2021 sind die digitale Erstellung und die elektronische Aufbewahrung ausdrücklich zulässig, solange die Pflichtangaben erfüllt sind und du GoBD-konform (unveränderbar, vollständig, zeitnah) archivierst. Genau dafür ist meinBeleg gebaut.
Ist Trinkgeld absetzbar? +
Ja, Trinkgeld gehört zu den Bewirtungskosten und ist im selben Rahmen (70 %) abziehbar. Lass es dir quittieren oder vermerke den Betrag direkt auf dem Beleg, damit es anerkannt wird.

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