EÜR erstellen 2026: Einnahmenüberschussrechnung einfach erklärt
Aktualisiert: 14.07.2026
Kurzantwort
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt den Gewinn. Nutzen dürfen sie Freiberufler (unabhängig von der Höhe) sowie Gewerbetreibende unter den Buchführungsgrenzen von 800.000 € Umsatz bzw. 80.000 € Gewinn im Jahr. Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip; abgegeben wird die EÜR elektronisch über die Anlage EÜR per ELSTER. Ohne vollständige Belege erkennt das Finanzamt keine Betriebsausgabe an.
Für die meisten Selbstständigen ist die Einnahmenüberschussrechnung der einfachste Weg, den Gewinn ans Finanzamt zu melden – keine Bilanz, keine Inventur, kein Buchhaltungsstudium nötig. Was du brauchst, ist eine saubere Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben und – das ist der Knackpunkt – für jede Ausgabe einen Beleg. Dieser Ratgeber erklärt, was 2026 gilt und wie du die EÜR ohne Chaos durch das Jahr bringst.
Was ist die EÜR?
Die Einnahmenüberschussrechnung (kurz EÜR) ist die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Das Prinzip passt in eine Zeile:
Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn
Diesen Gewinn versteuerst du. Anders als bei der doppelten Buchführung (Bilanz) brauchst du keine Inventur, keine Forderungs- und Verbindlichkeitskonten und keinen Jahresabschluss – es zählt schlicht, was aufs Konto kommt und was das Konto verlässt.
Wer darf die EÜR nutzen?
Nicht jeder darf zwischen EÜR und Bilanz wählen:
- Freiberufler (§ 18 EStG – etwa Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten, Designer, IT-Berater) dürfen die EÜR immer machen, ganz gleich wie hoch Umsatz und Gewinn sind.
- Gewerbetreibende dürfen die EÜR nutzen, solange sie unter den Buchführungsgrenzen bleiben: 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Kalenderjahr (§ 141 AO). Wer eine Grenze überschreitet, wird ab dem Folgejahr buchführungs- und damit bilanzierungspflichtig.
- Im Handelsregister eingetragene Kaufleute sind über das Handelsrecht buchführungspflichtig – für Einzelkaufleute gilt allerdings dieselbe Befreiung unterhalb von 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn.
Für die große Mehrheit der Solo-Selbstständigen, Freelancer und Kleingewerbetreibenden heißt das: EÜR genügt.
So funktioniert die EÜR: das Zufluss-Abfluss-Prinzip
Der wichtigste Unterschied zur Bilanz ist die zeitliche Zuordnung. Bei der EÜR gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG): Eine Einnahme zählt in dem Jahr, in dem das Geld zufließt, eine Ausgabe in dem Jahr, in dem du zahlst – nicht das Rechnungsdatum entscheidet, sondern der Zahlungszeitpunkt.
Zwei Ausnahmen solltest du kennen:
- Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (z. B. Miete, Beiträge) rund um den Jahreswechsel werden dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zugeordnet, wenn sie innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem 31.12. fließen.
- Anlagevermögen – also größere Anschaffungen wie ein Laptop oder Möbel – buchst du nicht sofort in voller Höhe, sondern schreibst sie über die Nutzungsdauer ab (AfA). Ausnahme: geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto sind im Anschaffungsjahr sofort voll absetzbar.
Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
Betriebseinnahmen sind alle Einnahmen aus deiner Tätigkeit: bezahlte Rechnungen, aber auch vereinnahmte Umsatzsteuer, Zinsen aufs Geschäftskonto oder der Verkauf von Betriebsvermögen.
Betriebsausgaben sind alle betrieblich veranlassten Kosten. Die häufigsten:
- Wareneinkauf und Fremdleistungen,
- Büromaterial, Software, Fachliteratur,
- Miete und Nebenkosten fürs Büro, anteilig das häusliche Arbeitszimmer,
- Telefon, Internet, Porto,
- Fahrt- und Reisekosten,
- Bewirtungskosten (zu 70 % abziehbar),
- Fortbildung, Beiträge, betriebliche Versicherungen,
- Abschreibungen (AfA) auf Anlagevermögen.
Jede dieser Ausgaben mindert deinen Gewinn – aber nur mit Beleg.
Die Anlage EÜR: das amtliche Formular
Seit einigen Jahren ist die EÜR nicht mehr formlos möglich. Du überträgst deine Zahlen in die Anlage EÜR, das amtliche Formular, und übermittelst sie elektronisch über ELSTER zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung. Das gilt auch bei kleinen Gewinnen – eine Excel-Liste auf Papier reicht dem Finanzamt nicht.
In der Anlage EÜR trägst du deine Einnahmen und deine Ausgaben nach vorgegebenen Kategorien ein. Genau deshalb lohnt es sich, die Belege schon unterjahr sauber zu kategorisieren, statt im März alles auf einmal zu sortieren.
Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer
Nutzt du die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), weist du keine Umsatzsteuer aus und ziehst keine Vorsteuer – deine EÜR rechnet dann mit Bruttobeträgen, das vereinfacht vieles. Die Regelung gilt seit 2025, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.
Berechnest du dagegen Umsatzsteuer, ist sie ein durchlaufender Posten: Die vereinnahmte Umsatzsteuer zählt als Einnahme, die gezahlte Vorsteuer und die Zahlung ans Finanzamt als Ausgabe.
Belege sind das Fundament deiner EÜR
Die EÜR ist rechnerisch simpel – sie scheitert in der Praxis fast immer am selben Punkt: fehlende oder verblasste Belege. Kein Beleg, keine Betriebsausgabe, mehr Steuer. Genau hier setzt meinBeleg an: Kassenzettel, Tankquittung oder Rechnung direkt fotografieren, Betrag, Datum und Händler werden automatisch erkannt, und alles bleibt GoBD-konform auf Servern in Deutschland gespeichert. Unterjahr kategorisierst du in Sekunden, am Jahresende exportierst du die gesammelten Belege sauber für die Anlage EÜR oder direkt für deinen Steuerberater – ohne Schuhkarton, ohne Suchen.
Stand: 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft deiner Steuerberaterin oder deines Steuerberaters.
Häufige Fragen
Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)? +
Wer darf die EÜR statt einer Bilanz machen? +
Wie wird der Gewinn bei der EÜR ermittelt? +
Was gehört zu den Betriebsausgaben? +
Muss ich die Anlage EÜR elektronisch abgeben? +
Brauche ich für jede Betriebsausgabe einen Beleg? +
Weiterführend
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