Reisekosten absetzen 2026: Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung
Aktualisiert: 10.07.2026
Kurzantwort
Beruflich oder betrieblich veranlasste Reisekosten sind absetzbar: Fahrtkosten (0,30 €/km bei eigenem Pkw oder die tatsächlichen Kosten), Verpflegungsmehraufwand über Pauschalen (28 € pro vollem Tag, 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit sowie am An- und Abreisetag), Übernachtungskosten per Beleg und Reisenebenkosten. Belege sind Pflicht; die digitale Erfassung per App ist zulässig.
Wer beruflich unterwegs ist, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen – oft mehr, als viele denken. Der Haken ist derselbe wie beim Bewirtungsbeleg: Das Finanzamt erkennt Reisekosten nur an, wenn Anlass, Dauer und die einzelnen Kosten sauber dokumentiert sind. Dieser Ratgeber zeigt, was 2026 gilt und wie du nichts verschenkst.
Was sind Reisekosten?
Reisekosten entstehen bei einer beruflich oder betrieblich veranlassten Auswärtstätigkeit – also überall dort, wo du außerhalb deiner ersten Tätigkeitsstätte (in der Regel dein fester Arbeitsplatz) tätig wirst. Sie teilen sich in vier Gruppen: Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten.
Fahrtkosten absetzen
Für die Anreise mit dem eigenen Pkw kannst du pauschal 0,30 € je gefahrenem Kilometer ansetzen (Hin- und Rückfahrt zählen) – ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Autokosten. Alternativ sind die tatsächlichen Kilometerkosten möglich, was aber eine Gesamtkostenrechnung voraussetzt.
Für Bahn, Flug, Mietwagen und ÖPNV gelten die tatsächlichen, belegten Kosten. Genau hier zählt jeder Beleg – vom Bahnticket bis zur Tankquittung.
Verpflegungsmehraufwand: die Pauschalen 2026
Für die Verpflegung bekommst du Pauschalen – ohne dass du einzelne Restaurantrechnungen einreichen musst. Im Inland gelten 2026:
- 28 € für einen vollen Kalendertag (24 Stunden abwesend),
- 14 € für einen Tag mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit,
- 14 € jeweils für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen.
Kürzung bei gestellten Mahlzeiten: Übernimmt der Arbeitgeber oder der Veranstalter eine Mahlzeit, wird die Pauschale gekürzt – um 5,60 € fürs Frühstück und um je 11,20 € für Mittag- und Abendessen.
Drei-Monats-Frist: Für dieselbe auswärtige Tätigkeitsstätte gibt es die Verpflegungspauschale nur für die ersten drei Monate. Erst eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen setzt die Frist neu.
Übernachtungskosten
Übernachtungskosten setzt du mit den tatsächlichen Kosten laut Hotelrechnung an. Ist das Frühstück im Preis enthalten und nicht separat ausgewiesen, wird der Übernachtungsbetrag pauschal um 5,60 € (Inland) gekürzt – das Frühstück läuft dann über die Verpflegungspauschale.
Reisenebenkosten
Oft übersehen, aber voll absetzbar: Parkgebühren, Maut, Gepäckaufbewahrung, beruflich veranlasste Telefon- und Internetkosten sowie Eintritts- oder Teilnahmegebühren. Auch hier gilt: nur mit Beleg.
Angestellte oder Selbstständige – wer setzt was an?
- Selbstständige buchen Reisekosten als Betriebsausgaben.
- Angestellte machen sie als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend – aber nur, soweit der Arbeitgeber sie nicht steuerfrei erstattet hat. Doppelt geht nicht.
Reisekosten unterwegs digital erfassen
Das eigentliche Problem ist nicht die Rechnung, sondern der Zettel, der bis zur Steuererklärung überlebt. Genau dafür ist meinBeleg gemacht: Tankbeleg, Parkschein oder Hotelrechnung direkt vor Ort fotografieren, Betrag und Datum werden automatisch erkannt, alles bleibt GoBD-konform in Deutschland gespeichert. Am Jahresende exportierst du die Reisekosten sauber für die Steuerberatung – ohne Schuhkarton.
Stand: 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft deiner Steuerberaterin oder deines Steuerberaters.
Häufige Fragen
Was zählt alles zu den Reisekosten? +
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale 2026? +
Was kann ich pro Kilometer absetzen? +
Wie lange gilt die Verpflegungspauschale? +
Brauche ich für Reisekosten Belege? +
Können auch Angestellte Reisekosten absetzen? +
Weiterführend
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